
Anträge und Anfragen der Bunten Liste im Stadtparlament Schlitz am 24.08.2026
24.08.2026 19 Uhr: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Auerhahnsaal der Kulturhalle "Hahnekiez", Schlitz.
Antrag (1): Antrag zur Vorstellung der Planungen für das ehemalige IGS-Gelände
Der Magistrat wird gebeten, die aktuell vorliegenden Pläne von Investoren für das ehemalige IGS-Gelände im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadt- und Dorfentwicklung vorzustellen.
Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat im September 2024 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes für das ehemalige IGS-Gelände gefasst. Dort heißt es in Abs. (3): „Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen Teile des bisherigen Schulgeländes in ein Urbanes Gebiet (§ 6 a BauNVO) umgewandelt werden, um einerseits Wohnraum (Miet- bzw. Mehrfamilienhäuser) und andererseits auch Möglichkeiten für die Errichtung eines Ärztehauses und sozialen und kulturellen Einrichtungen zu schaffen.“
Nach mündlichen Informationen sind wohl drei Investoren an der Errichtung von Wohnraum dort interessiert. Welche Art von Wohnraum das ist und was dort ggf. noch geschaffen werden soll, ist nicht bekannt. Die für die Entscheidung über den Bebauungsplan zuständige Stadtverordnetenversammlung sollte frühzeitig in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Sie trägt letztlich auch die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung des Bebauungsplanes.
Antrag (2): Antrag zum Schutz von Uferrandstreifen in städtischem Besitz
Der Magistrat wird gebeten, die in städtischem Besitz befindlichen Uferrandstreifen (z.B.) durch Eichenspaltpfähle abzugrenzen, um es den Pächtern und Eigentümern der angrenzenden Flächen zu erleichtern, eine Bewirtschaftung dieser städtischen Flächen zu vermeiden.
Begründung: Es wird immer wieder einmal beobachtet, dass in städtischem Besitz befindliche Uferrandstreifen von Pächtern bzw. Eigentümern angrenzender Flächen in mehr oder weniger starkem Ausmaß mitgenutzt werden. Um so etwas zu vermeiden, grenzen manche Kommunen die in ihrem Besitz befindlichen Uferrandstreifen insbesondere durch Eichenspaltpfähle ab. Das ist eine einfache Maßnahme, um die ökologisch wertvollen Uferrandstreifen vor versehentlicher oder gezielter Nutzung zu schützen.
Anfrage (3): Anfrage zu Hitzeschutzplänen
Gibt es einen Hitzeaktionsplan für Schlitz und das Schlitzerland, der Maßnahmen vorsieht, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch große Hitze zu schützen? Gibt es insbesondere ein Hitzeschutzkonzept für das Trachtenfest 2027? Wenn ja, wie sehen die Vorkehrungen aus? Falls nein, wann sollen solche Planungen erstellt werden bzw. ggf. warum sollen solche Planungen nicht erstellt werden?
Begründung: In ganz Deutschland wurden in diesem Jahr Hitzerekordwerte erreicht und leider auch ein Rekord an Todesfällen durch Hitzeeinwirkung. Für das Schlitzerland sind keine statistischen Zahlen bekannt, aber es ist davon auszugehen, dass dies auch für das Schlitzerland zutrifft. Das Land Hessen und viele Kommunen haben deshalb Hitzeaktionspläne zum Schutz der Bevölkerung vor großer Hitze erstellt. Auch die Stadt Schlitz sollte entsprechende Vorkehrungen treffen. Das gilt besonders, aber natürlich nicht nur, für große Veranstaltungen im Sommer wie das Schlitzerländer Trachtenfest.
Anfrage (4): Anfrage betr. Beantragung von Mitteln aus dem Einwegkunststofffonds
Hat der Magistrat Leistungen aus dem seit 2024 bestehenden Einwegkunststofffonds beantragt? Wenn ja, sind bereits Leitungen aus dem Fonds an die Stadt geflossen bzw. wann erwartet die Stadt erste Leistungen? Wenn nein, ist eine Beantragung geplant bzw. warum wurden/werden keine Leistungen beantragt?
Begründung: Seit 2024 gibt es den Einwegkunststofffonds (sog. Kippenfonds, weil Zigarettenkippen den überwiegenden Anteil der Einnahmen des Fonds ausmachen). In diesen Fonds haben Hersteller von Einwegkunststoffartikeln wie To-Go-Lebensmittelbehältern, kunststoffhaltigen Filtern von Tabakprodukten etc. Abgaben zu entrichten. Damit sollen die Hersteller an den Kosten für Sammlung und Verwertung ihrer Produkte sowie die Reinigung des öffentlichen Raums beteiligt werden. Aus den jährlichen Abgaben in den Fonds erhalten Kommunen für erbrachte Leistungen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung des öffentlichen Raumes und Sensibilisierungsmaßnahmen Ersatz. Diese Kosten wurden bislang von der Allgemeinheit getragen.
Städte und Gemeinden können ihre Sammlungs- und Reinigungsmaßnahmen (und andere erstattungsfähige Leistungen) an das Umweltbundesamt melden. Dieses schüttet die abgeführten Mittel anteilig an sie aus.
Anfrage (5): Anfrage zur Umsetzung des Beschlusses zu Richtungshinweisen auf dem Hinterturm
Im Oktober 2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung per einstimmigen Beschluss den Magistrat beauftragt, „auf dem Hinterturm in geeigneter Form Richtungshinweise zu wichtigen von dort sichtbaren Örtlichkeiten anzubringen“. Wie ist der Sachstand in dieser Angelegenheit?
Anfrage (6): Anfrage zu Erlösen aus erneuerbaren Energien
Welche Erlöse hat die Stadt Schlitz in den Jahren 2024 und 2025 aus im Schlitzerland angesiedelten Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien (Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaik) erzielt und welche erwartet sie für das Jahr 2026? Es geht zum einen um direkte Zahlungen, z.B. für Wegenutzungen bzw. solche auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder auf Grund freier Vereinbarungen. Von Interesse sind auch Gewerbesteuerzahlungen. Vermutlich werden sie nicht im Detail mitgeteilt werden können; aber zumindest pauschale Angaben für Gewerbesteuern jeweils aus Windkraft und Photovoltaik sollten möglich sein. Auch hier nicht aufgeführte Zahlungen bitten wir anzuführen.