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Anträge der Bunten Liste im Stadtparlament Schlitz am 07.10.2024
07.10.2024 19 Uhr: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Auerhahnsaal der Kulturhalle "Hahnekiez", Schlitz. Mit Abstimmungsergebnissen!

Antrag (1): Antrag Ankauf Grundstück Pfordter See.

Der Magistrat wird beauftragt, sich um den Ankauf des Geländestücks am Pfordter See zu bemühen, das mit „Fläche 6“ im Bebauungsplan „Pfordter See“ von 2003 bezeichnet ist. Falls noch nicht im Besitz der Stadt Schlitz, sollten auch die angrenzenden Flächen zum See hin erworben werden. Nach Erwerb ist die im Bebauungsplan festgesetzte Maßnahme der gelenkten Sukzession umzusetzen. Ergebnis: Einstimmig ja für Überweisung in den Ausschuss für Bauen, Stadt- und Dorfentwicklung

Begründung: Die genannte Fläche wird aktuell als Ackerland bewirtschaftet. Bei ihrer Nähe zum See ist die Annahme naheliegend, dass auch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung dieser Fläche zum Nährstoffeintrag in den See führt. Die Probleme, die die hohe Konzentration an Nährstoffen im Wasser des Sees bereiten, sind bekannt und brauchen hier nicht noch einmal beschrieben zu werden.

Der Bebauungsplan nennt für die Fläche als Entwicklungsziel unter der Überschrift „Gelenkte Sukzession“ folgende Maßnahmen: „Die Fläche ist sich selbst zu überlassen und nach 2 Jahren abschnittsweise einmal jährlich zu mähen. Das Schnittgut ist in getrocknetem Zustand abzufahren.“

Antrag (2): Antrag Sassen und Richthof zu eigenen Stadtteilen zu erklären.

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, die Ansiedlungen Sassen und Richthof zu eigenständigen Stadtteilen innerhalb der Stadt Schlitz zu erklären. Das Ergebnis ist im HFWAA vorzustellen. Ergebnis: Nein mit 7/20/2 Stimmen  (ja/nein/Enthaltung)

Begründung: Anlass dieses Antrags ist die Mitteilung des ZOV (Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe), dass im Hinblick auf die Ansiedlungen Sassen und Richthof grundsätzlich kein Handlungsbedarf von Seiten des ZOV bestehe, beide in das ÖPNV-Angebot aufzunehmen, da diese keine eigenständigen Stadtteile der Stadt Schlitz seien. Sofern die Stadt Schlitz jedoch die Aufnahme auf ihre Kosten wünsche, würde man die Machbarkeit prüfen.


Nun stellt sich natürlich die Frage, ob die höheren Kosten und größeren Umstände, die der Stadt durch die Einrichtung zweier zusätzlicher Stadtteile entstehen, nicht die Vorteile durch die Kostenersparnis bei Berücksichtigung von Sassen und Richthof im Pflicht-ÖPNV-Angebot überwiegen. Eine entsprechende abschätzende Prüfung soll durch diesen Antrag veranlasst werden.


Im Übrigen heißt es ja, dass „grundsätzlich“ kein Handlungsbedarf bestehe. Das heißt im Juristendeutsch, dass Ausnahmen möglich sind. Wegen der Besonderheiten der Ansiedlungen Sassen und Richthof sollte auch unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetzes aus Sicht der BLS-Fraktion in diesem Fall eine Verpflichtung des ZOV bestehen, beide in das ÖPNV-Angebot aufzunehmen.

Antrag (3): Antrag Gehölze mit essbaren Früchten auf dem Brauereigelände anzupflanzen.

Zur Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung des Brauereifreiflächengeländes auch die Anpflanzung von Sträuchern, Bäumen und anderen mehrjährigen Pflanzen mit essbaren Früchten vorzusehen? Ergebnis:  Nein mit 7/20/2 Stimmen  (ja/nein/Enthaltung)

Begründung: Sträucher, Bäume und andere mehrjährige Pflanzen mit essbaren Früchten bieten gleiche gestalterische Möglichkeiten wie Pflanzen, die keine derartigen Früchte bilden, für ein Gelände wie die Freifläche unterhalb der Schlitzer Burgen. Dabei könnten Kinder spielerisch an die Natur herangeführt werden, lernten auch essbare Pflanzen kennen. Es könnten Schilder mit Erklärungen zu den jeweiligen Pflanzen aufgestellt werden und dem Wunsch, dass „Naschen“ erlaubt und ungefährlich ist. Dass giftige Pflanzen in weitem Umkreis von Spielplätzen nichts zu suchen haben, wissen Planer von Kinderspielplätzen natürlich, so dass sich ein Hinweis an sie sicher erübrigt.


Die Anpflanzung von Pflanzen mit essbaren Früchten entspräche im Übrigen auch der historischen Situation, wie man sie auf alten Postkarten erkennen kann, und dürfte daher kaum Probleme im Hinblick auf den Denkmalschutz verursachen.

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