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Zustimmung des Stadtparlaments bei wesentlichen ISEK-Änderungen - Antrag der Bunten Liste

  • Autorenbild: BLS
    BLS
  • 9. Sept. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Auch wenn bei der Umsetzung des ISEK aktuell nur die Kulturhalle am Eingang zur alten Brauerei im Gespräch ist, so enthält das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept doch wesentlich mehr Maßnahmen.


Nach und nach sollen diese Einzelmaßnahmen, z.T. auf dem Brauereigelände, aber mehr noch auch auf einem wesentlich größeren Gebiet der südlichen Altstadt durch die städtische Verwaltung umgesetzt werden. Die Maßnahmen wurden zwar alle im Paket von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, aber es bestand immer Einvernehmen, dass Änderungen bei allen diesen Einzelvorhaben möglich sein sollen.


Da die inhaltliche Umsetzung dieses Großvorhabens auf einem Parlamentsbeschluss beruht, möchte die Fraktion der Bunten Liste Schlitzerland (BLS) auf jeden Fall sicherstellen, dass wesentliche Änderungen nur nach parlamentarischer Diskussion und durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ermöglicht werden, und hat daher für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 12.9., um 19 Uhr im Konzertsaal der Landesmusikakademie folgenden Antrag gestellt:


„Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet „Südliche Altstadt“ ist vom Stadtparlament am 29.6.2020 einstimmig beschlossen worden und wird derzeit durch Magistrat bzw. Stadtverwaltung umgesetzt. Sollten bei der Umsetzung wesentliche Änderungen erforderlich bzw. von Seiten des Magistrats gewünscht werden, ist dazu vor der Umsetzung die Zustimmung des Stadtparlamentes einzuholen.“

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Auch wenn die Kulturhalle (hier eine Fotomontage mit dem Schriftzug „Auerhahn-Bräu“ von der Seitenwand zur Herrngartenstraße) derzeit im Zentrum der kommunalpolitischen Diskussion steht, so sind im Gesamtgefüge des ISEK doch eine große Zahl an Einzelmaßnahmen innerhalb und vor allem außerhalb des Brauereibereiches geplant. Wesentliche Änderungen an der Planung möchte die BLS durch das Stadtparlament beschließen lassen und nicht der alleinigen Entscheidung der Verwaltung überlassen.

 
 
 

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