Gewerbeansiedlung im freien Feld, ohne Bebauungsplan! Hähnchenmastanlage in Queck: BLS wundert sich.
- BLS

- 12. Juni 2021
- 3 Min. Lesezeit
Nach der vor einigen Jahren erbauten ersten Hähnchenmastanlage in der Quecker Flur wurde dort jetzt eine zweite derartige Anlage genehmigt.
Die Bunte Liste wundert sich, dass die Genehmigung erteilt wurde, obwohl dort kein Gewerbegebiet ausgewiesen ist.
Zur Klärung des Sachverhalts und zur Information der Öffentlichkeit wurden eine Anfrage und zwei Anträge eingereicht.
Ergänzung nach der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Juni 2021: Der Antrag auf eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit wurde leider mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt. Der zweite Antrag wurde nach der ausführlichen Information des Magistrates auf die Anfrage zurückgezogen, da er in der vorliegenden Form nicht mehr zielführend war.
Bebauungspläne sind wichtig für eine Kommune; sie schaffen die Grundlage für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Es soll nicht jede und jeder ein Wohnhaus, einen Betrieb oder was auch immer irgendwo hin bauen, wo es ihr oder ihm gerade gefällt. Normalerweise ist die Erstellung eines Bebauungsplanes eine aufwändige Angelegenheit, mit Beteiligung der Öffentlichkeit, manchmal auch mehrfach, bis es letztlich zum Beschluss des Parlamentes über den Plan und seinem Wirksamwerden kommt. Der aktuell in Arbeit befindliche Bebauungsplan „Sondergebiet Bahnhofstraße“ ist so ein Beispiel, der seit 2016 in Stadtverwaltung und Stadtverordnetenversammlung bearbeitet wird.
Wer von uns kennt nicht Bürgerinnen und Bürger, die nicht so bauen durften, wie und wo sie gern wollten, weil ihre Wünsche nicht mit dem jeweiligen Bebauungsplan in Einklang standen? Oder wer kennt keinen Betrieb, dessen Erweiterungs- oder Verlagerungspläne nicht den Segen des Bauamtes fanden, weil ein Bebauungsplan im Wege stand? Wo man erst aufwändig diesen Bebauungsplan ändern musste, um die eigentlich unproblematischen Wünsche den Segen des Bauamtes finden zu lassen? Umso erstaunter war man bei der Bunten Liste Schlitzerland (BLS), als sich im Zuge der Behandlung des städtischen Haushaltes 2021 herausstellte, dass weitab von jeglichen Bebauungsplänen in der Gemarkung Queck ein Gewerbebetrieb Hähnchenmastanlage genehmigt wurde. Wohlgemerkt: Ein Gewerbebetrieb, keine Mastanlage, die unter das Landwirtschaftsprivileg fällt, wie die erste in Queck vor einigen Jahren errichtete.
Um zu klären, auch für die Öffentlichkeit, wie es dazu kommen konnte und um derartige Vorgänge ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und des Parlamentes zukünftig nicht mehr zu ermöglichen, hat die BLS-Fraktion für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 7. Juni, um 19 Uhr im Konzertsaal der Landesmusikakademie eine Anfrage an den Magistrat gestellt sowie einen Antrag, um die Information der Öffentlichkeit zu erreichen; außerdem einen weiteren Antrag, um derartige Vorgänge zukünftig von der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung abhängig zu machen, wie es auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich ist.
Anfrage Hähnchenmastanlage Queck
Im Außenbereich von Queck wurde eine gewerbsmäßige Hähnchenmastanlage genehmigt. Wie konnte es dazu kommen, dass dort ein derartiger Gewerbebetrieb, nach Zustimmung des Magistrates, genehmigt wurde, obwohl dieser Betrieb nicht unter das Landwirtschaftsprivileg fällt und obwohl dort weit und breit keine Gewerbefläche ausgewiesen ist? Hat der Magistrat etwas unternommen, um die Genehmigung zu verhindern und wenn ja, was? Sind dem Magistrat weitere Planungen von Mastbetrieben außerhalb von ausgewiesenen Gewerbeflächen im Schlitzerland bekannt?
Antrag Informationsveranstaltung zur Hähnchenmastanlage Queck
Der Magistrat wird beauftragt, noch vor der diesjährigen Sommerpause im Ortsteil Queck eine Informationsveranstaltung über die Planungen einer Hähnchenmastanlage, falls bekannt auch weiterer Mastanlagen, im Außenliegenden von Queck durchzuführen.
Antrag zu Mastanlagen außerhalb im Bebauungsplan vorgesehener Flächen
Der Magistrat wird beauftragt, zukünftig keine Zustimmungen mehr zu gewerbsmäßigen Tiermastanlagen zu erteilen, deren Errichtung nicht durch bestehende Bebauungspläne gedeckt ist und die nicht unter das Landwirtschaftsprivileg fallen.

Weit entfernt von jedem Gewerbegebiet entsteht mitten in der freien Landschaft westlich von Queck ein neuer Gewerbebetrieb, und zwar eine Hähnchenmastanlage.



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